CHF 6’400.–
Teilnehmende, bei denen durch die Weiterbildungskosten ein begründeter finanzieller Engpass entstehen würde, können bei der Kursleitung ein Gesuch um Reduktion des Weiterbildungsbeitrages stellen.
Die Hälfte der Kursgebühr muss nach Erhalt der Teilnahmebestätigung bis spätestens am 1. Oktober 2012 überwiesen werden, die andere Hälfte bis zum 1. Oktober 2013.
Meldet sich ein Teilnehmer oder eine Teilnehmerin nach dem 1. Oktober 2012 ab, sind die gesamten Kosten zu bezahlen, falls keine Ersatzperson gefunden werden kann, die die Aufnahmebedingungen erfüllt. Die Kosten für nicht besuchte Seminartage werden nicht zurückerstattet. Die Annullierung infolge Unfalls oder Krankheit liegt in der Verantwortung der Teilnehmenden. Es ist empfehlenswert, eine Annullierungskostenversicherung abzuschliessen.
Zum Abschluss der Weiterbildung wird ein Zertifikat erteilt, wenn mindestens 19 der 22 Kurstage besucht, die Lernreflexionen erarbeitet und die Projektarbeit angenommen wurde.
Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden mit diesen Bedingungen einverstanden.